Schutzbauten dienen als Basis für einen wirkungsvollen Bevölkerungsschutz. Es gibt zwei Arten von Schutzbauten: Schutzanlagen und Schutzräume.
Nachfolgend sind einige Themen aufgeführt, die den Bereich Schutzbauten umfassen.
Bei der periodischen Schutzraumkontrolle (PSK) handelt es sich um einen vom Bund vorgegebenen gesetzlichen Auftrag.
Weisung über die periodische Schutzraumkontrolle (BABS)
Weisung BSM über die periodische Schutzraumkontrolle (WPSK)
Die Behörden kontrollieren die Schutzräume mindestens alle zehn Jahre. Die Schutzraum-Eigentümer und Schutzraum-Eigentümerinnen bzw. die Verwaltungen müssen vor einer Kontrolle gewisse Vorbereitungsarbeiten leisten.
Das Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM) teilt dem Schutzraum-Eigentümer oder der Schutzraum-Eigentümerin bzw. der Verwaltung nach der Kontrolle allfällig gefundene Mängel mit. Diese sind bis zur nächsten PSK zu beheben.
Die Zuweisungsplanung kurz ZUPLA, wurde für die Verbandsgemeinden Bielersee-Südwest auf Mitte 2022 erstellt.
Ab dem Jahr 2023, wird die ZUPLA durch das Amt für Bevölkerungsschutz, Sport & Militär kurz BSM jährlich nachgeführt.